Liebe Eltern,

 

mit dem Eintritt ihres Kindes in die Schule sind auch Sie selbst wieder ein bisschen "Schulanfänger". Daher bekommen Sie unser kleines "Schul-ABC" an die Hand, das wichtige Informationen rund um unsere Schule enthält.

abcUnser Schul-ABC           ​​​​​​

 

         Anregungen

Wenn Sie im Laufe des Schuljahres Anregungen, Ideen oder auch Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes oder gegebenenfalls an die Schulleitung.  Unser Briefkasten in der Aula steht dafür ebenso zur Verfügung. Es ist

uns wichtig, mit den Eltern regen Austausch zu haben, damit "alle an einem Strang zie-

hen" und ihr Kind bestmöglich gefördert werden kann.

 

Aufsicht

Ihr Kind ist während des stundenplanmäßigen Schulaufenthalts von Lehrkräften bzw. externen Kräften (im Ganztag) beaufsichtigt. Die Aufsicht beginnt um 7:30 Uhr in der Aula durch eingeteilte Lehrkräfte. Um 7:45 Uhr gehen die Kinder in ihr Klassenzimmer. Dort übernimmt die Klassenleitung, bzw. die Lehrkraft, die die Klasse in der ersten Stunde unterrichtet die Aufsicht.

Bei schulischen Veranstaltungen, wie Wandertagen, Sportfesten, usw. sind ebenso die Lehrkräfte als Aufsichtspersonen zuständig, wobei hier gerne Eltern als Unterstützung willkommen sind, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Schule bzw. die Lehrkräfte werden sich bei Bedarf an Sie wenden.

 

Beratung

Um Sie in allen schulischen Fragen zu beraten, steht Ihnen das Grundschulteam zur Verfügung. Zunächst ist die Klassenlehrerin die erste Ansprechpartnerin. Sie kann Ihre Fragen und Probleme dann an weitere zuständige Personen weitergeben und Gespräche veranlassen.

Ausgebildete Beratungslehrerin an unserer Schule ist Frau Hannelore Roth.

 

Briefkasten

am oberen Ende des Treppenaufgangs in der Aula ist ein Briefkasten angebracht. Er ist an unser Logo angepasst, dementsprechend herzförmig. Wenn Ihnen etwas am Herzen liegt können Sie und Ihre Kinder diese Herzensangelegenheit vertraulich an uns herantragen. Wir freuen uns über Anregungen oder auch einmal über ein paar nette Worte.

 

Datenschutz

Persönliche Daten Ihres Kindes werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben. Ihr Einverständnis bzw. Nicht-Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos in der Presse oder auf der Homepage, auf denen Ihr Kind abgebildet ist, haben wir bereits bei der Schuleinschreibung abgefragt.

 

Elternbeirat / Elternmitarbeit

Beim ersten Elternabend werden die KlassenelternsprecherInnen und deren StellvertreterInnen gewählt. Die gewählten Personen werden zur ersten Elternbeiratssitzung von der Schule eingeladen. Bei dieser Sitzung werden der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Elternbeirats und eine Stellvertretung gewählt. Ebenso werden Kassenwart und Schriftführer/in bestimmt.

Bis zur Neuwahl des Elternbeirats bleibt der Elternbeirat des vergangenen Schuljahres im Amt. Zu den weiteren Elternbeiratssitzungen lädt der/die Elternbeiratsvorsitzende ein.

Der Elternbeirat und das Grundschulteam freuen sich immer über guten Kontakt zu allen Eltern sowie über Unterstützung bei verschiedenen Anlässen, wie Elterncafé, Sportfest, Sponsorenlauf, Schulfruchtprogramm, ... .

 

Erziehungspartnerschaft mit Eltern

Es liegt uns am Herzen, dass im erzieherischen Handeln Eltern und Schule an einem Strang ziehen, dass offene Gespräche geführt werden können und den Eltern die Möglichkeit zu Mitarbeit und Mitverantwortung gegeben ist und diese wahrgenommen wird.

 

Hierzu noch ein Zitat aus dem bayerischen LehrplanPLUS für Grundschulen:

 

„Als Mitgestalter der Bildung ihres Kindes und als Experten für ihr Kind sind Eltern die wichtigsten Gesprächspartner – gute Elternkooperation und -beteiligung ist daher ein Kernthema für alle außerfamiliären Bildungsorte und gesetzliche Verpflichtung für Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Schulen.

(LehrplanPLUS Grundschule - Lehrplan für die bayerische Grundschule 2014)

  

Fahrschüler

Die Kinder, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, haben Anspruch auf eine Busfahrkarte. Die genauen Grenzen sind von der Stadtverwaltung festgelegt. In den ersten Schulwochen, bis zu den Allerheiligenferien werden unsere Schulanfänger von Elternbuslotsen begleitet, sofern sich Eltern finden, die Zeit haben und die Bereitschaft aufbringen, dies zu übernehmen. Die Grundschulkinder steigen an den Bushaltestellen 1 und 4 in ihren Bus.

Schule und Verkehrswacht bedanken sich zu Weihnachten mit einem kleinen Geschenk.

 

Fotografieren in der Schule

Bitte beachten Sie hierzu zuverlässig die Informationen auf Seite      in diesem Heft.

 

 

Hausaufgaben

Die Hausaufgaben in den Ganztagsgruppen werden im Anschluss an das Mittagessen in der Schule erledigt. Betreuungspersonen dabei sind erfahrene externe Kräfte.

Wenn Ihr Kind noch sehr langsam arbeitet und nicht fertig wird, besprechen Sie bitte mit der Klassenlehrerin, wie mit unerledigten Aufgaben umgegangen werden soll.

Tägliches Lesen, auch zu Hause, sowie die Wiederholung des Stoffes zur Vorbereitung von Probearbeiten ist für alle dringend empfohlen!

 

Die Kinder der Regelklassen erledigen ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig zu Hause. Wichtig ist eine Kontrolle der Vollständigkeit durch Mama, Papa oder eine andere Bezugsperson.

 

Sollten Probleme bei den Hausaufgaben auftreten, bitte gleich an die Lehrkraft wenden!

 

Homepage

Die Adresse unserer HP lautet: www.grundschule-brk.de. Hier finden Sie ebenso viel Wissenswertes über die Schule, den Elternbeirat und das aktuelle Schulleben sowie

nützliche Informationen.

 

Informationsfluss

Wichtige Informationen der Schule werden durch Elternbriefe von der Schulleitung an Sie weitergeleitet. Auch auf der Homepage können Sie sich informieren. Besprechen Sie bitte mit der Klassenlehrkraft, wie der Informationsfluss innerhalb der Klasse geregelt wird (z.B. Notizen im Hausaufgabenheft).

 

Krankheitsfall

Wenn Ihr Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte die Schule vor 8:00 Uhr telefonisch. Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir eine Bescheinigung Ihres Arztes.

Kann Ihr Kind trotz der Erkrankung Hausaufgaben machen, können Sie z.B. ein Nachbarkind bitten, die Hausaufgaben mitzuteilen bzw. die benötigten Arbeitsblätter oder Hefte mitzubringen. Sie können diese aber auch selbst in der Schule abholen.

Ein dringendes Anliegen: Es kommt immer wieder einmal vor, dass Kinder sich irgendwo Kopfläuse einfangen. Über solche Fälle muss die Schulleitung unbedingt informiert werden. Das Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn der Arzt Lausfreiheit bestätig, da sonst eine unkontrollierte Verbreitung der Läuse die Folge wäre.

Über sonstige meldepflichtige Krankheiten wurden Sie mit der Aushändigung des vorgeschriebenen Formblattes informiert.

 

Leistungsbeurteilung

In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Probearbeiten geschrieben. In Form sogenannter Lernzielkontrollen wird ermittelt, inwieweit Ihr Kind den Stoff verstanden hat. Dies zeigt Ihnen und der Lehrkraft, wo noch Übungsbedarf besteht.

In der Jahrgangsstufe 2 wird in Probearbeiten der Leistungsstand des Schülers im ersten Halbjahr nur durch Bemerkungen beschrieben, im 2. Halbjahr jedoch benotet. Im Jahreszeugnis werden bei der Benotung die Leistungen des Schülers während des gesamten Schuljahres berücksichtigt. Bei der Bewertung kann die äußere Form mit berücksichtigt werden.

Es gibt klar geregelte, einheitliche Bewertungsrichtlinien, die sich an den amtlichen Vorgaben orientieren und die alle Lehrkräfte in pädagogischer Verantwortung anwenden.

 

Lernentwicklungsgespräch

im Schuljahr 2014/15 wurde das Zwischenzeugnis im ersten Jahrgang erstmals durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt. Zum Schuljahr 2015/16 wird dies, nach Abstimmung in der Lehrerkonferenz und im Elternbeirat auf die zweite Jahrgangsstufe erweitert. In einem verbindlichen Gespräch zwischen Lehrkraft, Eltern und Schüler/in werden Lernentwicklung und Leistungsstand gewürdigt. Eine gemeinsame Zielvereinbarung kann die Weiterentwicklung des Kindes in der Schule unterstützen.

Dies soll zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Grundschule und Elternhaus beitragen.

Wenn im Einzelfall Erziehungsberechtigte kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt.

 

Leitbild

Es gibt Vieles, was gelungenes Lernen und fruchtbares Schulleben bedingt. Faktoren, die uns besonders wichtig sind, hat die Schulfamilie zu einem Leitbild zusammengefügt und in der Aula ausgestellt. (siehe S.6)

 

Offener Ganztag

Das Angebot des offenen Ganztags besteht jeweils von Montag bis Donnerstag bis

16:30 Uhr. Kinder können für zwei, drei oder vier Tage nach Wahl verbindlich für ein Schuljahr angemeldet werden. Die Abfrage zur Anmeldung erfolgt für jedes Schuljahr neu.

Der Pflichtunterricht findet ausschließlich am Vormittag statt. Der Nachmittag besteht aus Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitphasen sowie aus kreativen, musischen sportlichen, … Arbeitsgemeinschaften. Kooperationspartner ist hier das Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt.

Die Kosten für das Mittagessen betragen 3,50 €.

Pausenbrot

Es wäre schön, wenn Sie Ihrem Kind ein gesundes Pausenbrot in einer gut verschließbaren Pausenbox sowie ein gesundes Getränk in einer entsprechend geeigneten Flasche in die Schule mitgeben könnten. Der Einfluss einer guten Ernährung auf das Konzentrations- und Lernverhalten ist bekannt.

Kinder können sich auch in beiden Pausen am Kiosk bei Frau Messerschmitt verpflegen. Frau Messerschmitt legt Wert auf regionale Bioprodukte.

 

Regeln

Unsere Grundschule besitzt ein Logo mit der Aufschrift „Streit vermeiden – Freunde bleiben“. Logo und Aufschrift wurden vor einigen Jahren von unseren Kindern selbst entworfen, bzw. ausgewählt. Wir wollen damit zeigen, dass uns der konfliktfreie, friedliche Umgang miteinander sehr wichtig ist.

Es gibt einen „Schulvertrag“ mit Regeln, die zu Beginn des Schuljahres immer wieder mit den Kindern besprochen werden und im Laufe des Schuljahres regelmäßig wiederholt werden. Die Klassenlehrkräfte stellen in den ersten Wochen des Schuljahres im Unterricht die Inhalte des Schulvertrags und deren Sinn den Schulanfängern vor.  Jeweils zum Beginn des Schuljahres oder in akuten Bedarfsfällen werden diese regel-mäßig wiederholt. Der Vertrag wird von allen Kindern der Klasse sowie von der Lehrkraft unterschrieben.

Im Anhang finden Sie eine Kopie dieser Regeln. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge oder sonstige Anregungen dazu haben, können Sie gerne auf uns zukommen.

 

Schulprogramm der EU und des Freistaats Bayern

Immer montags einer Schulwoche erhalten die Kinder zur ersten Pause kostenlos jeweils eine Portion Obst und Gemüse sowie Käsewürfel. Dies wird gesponsert von der EU und dem bayerischen Staat. Beauftragt mit der Lieferung von Obst und Gemüse ist der Fünf-Tage-Markt Porzelt, wobei möglichst regionale Produkte bevorzugt werden. Der Käse wird vom REWE-Markt Hauke geliefert. Die Organisation der mundgerechten Zubereitung übernehmen drei bis vier Elternhelfer. Für jeweils einen bestimmten Zeitabschnitt des laufenden Schuljahres wird eine bestimmte Klasse eingeteilt, deren Eltern sich untereinander absprechen, wer das Obst bzw. Gemüse und den Käse in der Schulküche entsprechend vorbereitet. Benötigte Utensilien hierfür sind in der Küche vorhanden. Die Lieferung erfolgt jeweils um 8:30 Uhr. Die Vorbereitung dauert etwa 45 bis 60 Minuten. Die Einteilung der jeweils zuständigen Klassen für die Vorbereitung ist dem Kalendarium in diesem Heft zu entnehmen. Die Eltern sprechen sich hierfür untereinander ab.

 

Schulausfall wegen Gefahrenlage

Konkrete Informationen zum Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsverhältnissen und sonstigen Gefahrenlagen entnehmen Sie bitte dem Text auf Seite   in diesem Heft. Bitte beachten Sie die Hinweise bereits zu Beginn des Schuljahres und greifen Sie im akuten Fall darauf zurück.

 

Unterrichtspflicht

Gesetzlich besteht für Ihr Kind Schulpflicht. Das heißt alle Schülerinnen und Schüler müssen an allen Schultagen den Unterricht besuchen. Es ist Aufgabe der Schulleitung die Einhaltung der Schulpflicht zu überwachen und einzufordern. In Ausnahmefällen, wie besonderen familiären Anlässen kann eine Unterrichtsbefreiung beantragt werden, über deren Genehmigung die Schulleitung entscheidet. Eine Verlängerung der Ferien wegen billigeren Flügen oder Ähnlichem ist wegen der bestehenden Schulpflicht nicht gestattet. In jüngster Vergangenheit wurde in solchen Fällen immer öfter ein Bußgeld verhängt.

 

Versicherungsschutz

Ihr Schulkind ist über den KUVB (Kommunalunfallversicherungsverband) versichert.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen bei Unfällen:

 

a)

auf dem Schulweg

Versicherungsschutz besteht von der Außenhaustüre der Wohnung bis zur Schule und zurück. Dabei ist der gewohnte Schulweg ohne unnötige Umwege oder Unterbrechungen (z.B. Besuche von Mitschülern, Verwandten, …) gemeint.

Kleine Umwege aus Sicherheitsgründen sind sinnvoll, sollten aber mit dem Kind besprochen und regelmäßig benutzt werden.

b)

in der Schule

Versicherungsschutz besteht bei allen schulischen Veranstaltungen innerhalb der Schulanlage wie stundenplanmäßiger Unterricht, Freistunden, Pausen, Wartezeiten zwischen Unterrichtsstunden oder auf Schulbusverbindung; während der Mittagsbetreuung, schulischen Nachmittagsbetreuung, sowie außerhalb der Schulanlage wie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen, auf Unterrichtswegen (z.B.: Schule – Sportplatz und zurück), bei Unterrichtsgängen, Wanderungen, etc.)

 

Suchen Sie nach einem Schulunfall einen Arzt auf, so müssen Sie dies bitte der Schule mitteilen. Die Schule muss dann eine Unfallmeldung mit Beschreibung des Hergangs und Art der Verletzung an den KUVB schicken.

 

Zusammenarbeit

Wir freuen uns über eine gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit und hoffen, dass Ihr Kind sich wohl bei uns fühlt!

 

gez.

Barbara Buz, Rektorin

 

 

 

UNSER SCHULVERTRAG

In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen und gut lernen können.

Folgende Regeln helfen uns dabei:

 

1. Wir gehen höflich miteinander um,

     indem wir uns grüßen und die Worte „Danke“, „Bitte“ und

   „Entschuldigung“ verwenden.

 

2. Wir nehmen Rücksicht,

     wenn wir uns so bewegen und spielen, dass sich keiner

     weh tut. Auch Worte können verletzen.

     Dies gilt auch für den Schulweg und den Schulbus.

 

3.Wir achten auf Pünktlichkeit,

    deshalb sind wir ab 7:45 Uhr im Klassenzimmer und stellen uns

    mit dem Pausengong an.

 

4.Wir brauchen unsere Pause zum Erholen,

   deshalb nutzen wir die Aula als Ruhezone zum Entspannen.

    Beim Spielen auf dem Pausenhof und dem Fußballplatz  

    verhalten wir uns kameradschaftlich.  

 

5.Wir erhalten in schwierigen Situationen Hilfe

   von Paten, Pausenhelfern, Streitschlichtern und Pausen-

    aufsichten.

 

6.Wir fühlen uns in einer gepflegten Schule wohl,

    deshalb halten wir die Toiletten sauber und werfen Abfall

    in die Mülleimer.

 

Wir erkennen diesen Vertrag mit unserer Unterschrift an.

Deshalb bemühen wir uns, die Regeln immer einzuhalten.