Die Wahl

Neue Richtlinien für die Wahl des Elternbeirats

 

Rechtstipp: Was ab sofort zu beachten ist

 

Mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 sind neue Richtlinien für die Wahl des Elternbeirats in Kraft getreten. Nun gelten einheitliche Vorschriften für alle Schularten.
 

 

 

 

Bislang war die Wahl des Elternbeirats für jede Schulart extra geregelt. Mit Inkrafttreten der Bayerischen Schulordnung, die für alle Schularten gilt, wurden auch die Bestimmungen für die Wahl vereinheitlicht.  Das ist ab sofort zu beachten:

 

 

Wer organisiert die Wahl - und wann?

 

Wie läuft die Wahl ab?

 

Was ist noch zu berücksichtigen?

 

*Hans-Peter Etter ist verbandspolitischer Leiter der BLLV-Rechtsabteilung