Anregungen
Wenn Sie im Laufe des Schuljahres Anregungen, Ideen oder auch Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes oder gegebenenfalls an die Schulleitung. Unser Briefkasten in der Aula steht dafür ebenso zur Verfügung. Es ist uns wichtig, mit den Eltern regen Austausch zu haben, damit "alle an einem Strang ziehen" und ihr Kind bestmöglich gefördert werden kann.
Aufsicht
Ihr Kind ist während des stundenplanmäßigen Schulaufenthalts von Lehrkräften bzw. externen Kräften (im Ganztag) beaufsichtigt. Die Aufsicht beginnt um 7:30 Uhr in der Aula durch eingeteilte Lehrkräfte. Um 7:45 Uhr gehen die Kinder in ihr Klassenzimmer. Dort übernimmt die Klassenleitung, bzw. die Lehrkraft, die die Klasse in der ersten Stunde unterrichtet die Aufsicht. Bei schulischen Veranstaltungen, wie Wandertagen, Sportfesten, usw. sind ebenso die Lehrkräfte als Aufsichtspersonen zuständig, wobei hier gerne Eltern als Unterstützung willkommen sind.
Beratung
Um Sie in allen schulischen Fragen zu beraten, steht Ihnen das Grundschulteam zur Verfügung. Zunächst ist die Klassenlehrkraft der erste Ansprechpartner. Sie kann Ihre Fragen und Probleme dann an weitere zuständige Personen weitergeben und Gespräche veranlassen. Ebenso stehen die Beratungslehrkraft sowie die Schulpsychologin als weitere Partner zu Verfügung.
Briefkasten
Am oberen Ende des Treppenaufgangs in der Aula ist ein Briefkasten angebracht. Er ist an unser Logo angepasst, dementsprechend herzförmig. Wenn Ihnen etwas am Herzen liegt, können Sie und Ihre Kinder diese Herzensangelegenheit vertraulich an uns herantragen. Wir freuen uns über Anregungen oder auch einmal über ein paar nette Worte.
Copyright
Die Arbeitsvorlagen für schriftliche Leistungsnachweise dürfen nicht kopiert und nicht in den sozialen Medien veröffentlicht bzw. weitergeleitet werden.
Datenschutz
Persönliche Daten Ihres Kindes werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben. Ihr Einverständnis bzw. Nicht-Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos in der Presse oder auf der Homepage, auf denen Ihr Kind abgebildet ist, haben wir bereits bei der Schuleinschreibung abgefragt.
edoop
„edoop“ ist unsere Plattform, mit der die Klassenlehrkräfte mit den Eltern ihrer Schülerinnen und Schüler kommunizieren können. Ebenso kann sich die Schulleitung mit allen Eltern, ob einzeln, in einer Gruppe oder insgesamt austauschen. Schulweite Beiträge, z.B. Elternbriefe der Schulleitung oder direkte Unterhaltungen der Lehrkräfte mit den Eltern ihrer jeweiligen Klasse sowie die Weiterleitung von Aufgaben und Arbeitsaufträgen für das Lernen zu Hause sind auf elektronischem Weg unkompliziert, schnell, papierlos und ohne Umwege möglich. Sichten Sie ihr Postfach regelmäßig!
Elternbeirat/ Elternsprecher/ Elternmitarbeit
Beim ersten Elternabend werden die Klassenelternsprecher/innen und deren Stellvertreter/innen den einzelnen Klassen gewählt. Im Einzelnen haben diese folgende Aufgaben:
den Kontakt zwischen den Lehrern der Klasse und den Eltern pflegen
die Vorschläge von Seiten der Eltern der Schule unterbreiten
den Eltern Gelegenheit zur Aussprache bieten
Der Elternbeirat wird unter allen Eltern der Schule im zweijährigen Rhythmus gewählt, falls sich eine ausreichende Anzahl an Kandidaten aufstellen lässt. Die gewählten Personen werden zur ersten Elternbeiratssitzung von der Schule eingeladen. Bei dieser Sitzung werden der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Elternbeirats und eine Stellvertretung gewählt. Ebenso werden Kassenwart/in und Schriftführer/in bestimmt. Bis zur Neuwahl des Elternbeirats bleibt der Elternbeirat des vergangenen Schuljahres im Amt.
„Als Mitgestalter der Bildung ihres Kindes und als Experten für ihr Kind sind Eltern die wichtigsten Gesprächspartner – gute Elternkooperation und -beteiligung ist daher ein Kernthema für alle außerfamiliären Bildungsorte und gesetzliche Verpflichtung für Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Schulen.“ (LehrplanPLUS Grundschule - Lehrplan für die bayerische Grundschule 2014)
Fahrschüler
Die Kinder, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, haben Anspruch auf eine Busfahrkarte. Die genauen Grenzen sind von der Stadtverwaltung festgelegt. In den ersten Schulwochen, bis zu den Allerheiligenferien werden unsere Schulanfänger von Elternbuslotsen begleitet, sofern sich Eltern finden, die Zeit haben und die Bereitschaft aufbringen, dies zu übernehmen. Die Grundschulkinder steigen an den Bushaltestellen 1 und 4 in ihren Bus.
Hausaufgaben
Die Hausaufgaben in den Ganztagsgruppen werden im Anschluss an das Mittagessen in der Schule erledigt. Betreuungspersonen dabei sind erfahrene externe Kräfte. Wenn Ihr Kind noch sehr langsam arbeitet und nicht fertig wird, besprechen Sie bitte mit der Klassenlehrerin, wie mit unerledigten Aufgaben umgegangen werden soll. Tägliches Lesen, auch zu Hause, sowie die Wiederholung des Stoffes zur Vorbereitung von Probearbeiten ist für alle dringend empfohlen. Die Kinder der Regelklassen erledigen ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig zu Hause. Wichtig ist eine Kontrolle der Vollständigkeit durch Mama, Papa oder eine andere Bezugsperson.
Hausschuhe
Während der nassen, kalten Jahreszeit tragen die Kinder im Schulhaus Hausschuhe, um ein „Überhitzen“ der Füße in den Winterschuhen und übermäßiges Hereintragen von Nässe und Schmutz zu vermeiden. Die Hausschuhe werden ab Schulbeginn nach den Herbstferien bis zum Beginn der Osterferien gebraucht.
Hol- und Bringzone
Für Eltern, die Ihrem Kind den kompletten Schulweg noch nicht zutrauen, hat die Stadt Bad Brückenau bereits vor einigen Jahren eigens eine Hol- und Bringzone in der Buchwaldstraße eingerichtet. Beachten Sie hierzu bitte die Seite 7 hier im Hausaufgabenheft. Bitte vermeiden Sie möglichst das "Elterntaxi". Nur in Ausnahmefällen (z.B. Verletzung, Erkrankung) soll Ihr Kind bis zur Schule gefahren werden. Die Enge und Unübersichtlichkeit vor dem Schulgebäude führen bei hohem Verkehrsaufkommen zu äußerst gefährlichen Situationen für unsere Grundschulkinder. Zusätzlich finden Sie an den Eingängen zum Schulhaus Schilder, die Sie daran erinnern sollen, dass Ihr Kind ein Schulkind ist und den Weg in die Aula und das Klassenzimmer allein findet.
Informationsfluss
Wichtige Informationen der Schule werden durch Elternbriefe von der Schulleitung an Sie weitergeleitet. Auch auf der Homepage können Sie sich informieren. Besprechen Sie bitte mit der Klassenlehrkraft, wie der Informationsfluss innerhalb der Klasse geregelt wird (z.B. Notizen im Hausaufgabenheft).
Krankheitsfall
Wenn Ihr Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte die Schule vor 8:00 Uhr telefonisch. Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir eine Bescheinigung Ihres Arztes. Kann Ihr Kind trotz der Erkrankung Hausaufgaben machen, können Sie z.B. ein Nachbarkind bitten, die Hausaufgaben mitzuteilen bzw. die benötigten Arbeitsblätter oder Hefte mitzubringen. Sie können diese aber auch selbst in der Schule abholen. Ein dringendes Anliegen: Es kommt immer wieder einmal vor, dass Kinder sich irgendwo Kopfläuse einfangen. Über solche Fälle muss die Schulleitung unbedingt informiert werden. Das Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn der Arzt Lausfreiheit bestätig, da sonst eine unkontrollierte Verbreitung der Läuse die Folge wäre. Über sonstige meldepflichtige Krankheiten wurden Sie mit der Aushändigung des vorgeschriebenen Formblattes informiert.
Leistungsbeurteilung
In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Probearbeiten geschrieben. In Form sogenannter Lernzielkontrollen wird ermittelt, inwieweit Ihr Kind den Stoff verstanden hat. Dies zeigt Ihnen und der Lehrkraft, wo noch Übungsbedarf besteht. In der Jahrgangsstufe 2 wird in Probearbeiten der Leistungsstand des Schülers im ersten Halbjahr nur durch Bemerkungen beschrieben, im 2. Halbjahr jedoch benotet. Im Jahreszeugnis werden bei der Benotung die Leistungen des Schülers während des gesamten Schuljahres berücksichtigt. Bei der Bewertung kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. Es gibt klar geregelte, einheitliche Bewertungsrichtlinien, die sich an den amtlichen Vorgaben orientieren und die alle Lehrkräfte in pädagogischer Verantwortung anwenden.
Lernentwicklungsgespräche
Im Schuljahr 2014/15 wurde das Zwischenzeugnis erstmals durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt. In einem verbindlichen Gespräch zwischen Lehrkraft, Eltern und Schüler/in werden Lernentwicklung und Leistungsstand gewürdigt. Eine gemeinsame Zielvereinbarung kann die Weiterentwicklung des Kindes in der Schule unterstützen. Dies soll zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Grundschule und Elternhaus beitragen. Wenn im Einzelfall Erziehungsberechtigte kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt.
Leitbild
Es gibt Vieles, was gelungenes Lernen und fruchtbares Schulleben bedingt. Faktoren, die uns besonders wichtig sind, hat die Schulfamilie zu einem Leitbild zusammengefügt und in der Aula ausgestellt.
Offener Ganztag
Das Angebot des offenen Ganztags besteht jeweils von Montag bis Donnerstag bis 16:30 Uhr. Kinder können für zwei, drei oder vier Tage nach Wahl verbindlich für ein Schuljahr angemeldet werden. Die Abfrage zur Anmeldung erfolgt für jedes Schuljahr neu. Der Pflichtunterricht findet ausschließlich am Vormittag statt. Der Nachmittag besteht aus Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitphasen sowie aus kreativen, musischen oder sportlichen Arbeitsgemeinschaften. Kooperationspartner ist hier das Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt. Die Kosten für das Mittagessen betragen 4,93 €.
Pausenbrot/ Pausengetränk
Es ist wichtig, dass Sie Ihrem Kind ein gesundes Pausenbrot in einer Pausenbox sowie ein gesundes Getränk in einer entsprechend geeigneten Flasche in die Schule mitgeben. Es steht auch ein Trinkwasserspender in der Aula zur Verfügung. Eine Flasche muss Ihr Kind dabeihaben. Der Einfluss einer guten Ernährung auf das Konzentrations- und Lernverhalten ist nachgewiesen.
Regeln
Unsere Grundschule besitzt ein Logo mit der Aufschrift „Streit vermeiden – Freunde bleiben“. Logo und Aufschrift wurden vor einigen Jahren von unseren Kindern selbst entworfen. Wir wollen damit zeigen, dass uns der konfliktfreie, friedliche Umgang miteinander sehr wichtig ist. Es gibt einen „Schulvertrag“ mit Regeln, die zu Beginn des Schuljahres mit den Kindern besprochen werden und im Laufe des Schuljahres regelmäßig wiederholt werden. Der Vertrag wird von allen Kindern der Klasse sowie von der Lehrkraft unterschrieben.
Schulprogramm der EU und des Freistaats Bayern
Immer montags erhalten die Kinder zur ersten Pause kostenlos jeweils eine Portion Obst und Gemüse. Dies wird gesponsert von der EU und dem bayerischen Staat. Die Organisation der mundgerechten Zubereitung übernehmen drei bis vier Elternhelfer. Für jeweils einen bestimmten Zeitabschnitt des laufenden Schuljahres wird eine bestimmte Klasse eingeteilt, deren Eltern sich untereinander absprechen, wer das Obst bzw. Gemüse in der Schulküche vorbereitet. Benötigte Utensilien hierfür sind in der Küche vorhanden. Die Lieferung erfolgt jeweils um 8:30 Uhr. Die Vorbereitung dauert etwa 45 bis 60 Minuten. Die Einteilung der jeweils zuständigen Klassen für die Vorbereitung ist dem Kalendarium im Hausaufgabenheft zu entnehmen.
"Schulausfall wegen Gefahrenlage"
Konkrete Informationen zum Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsverhältnissen und sonstigen Gefahrenlagen entnehmen Sie bitte bei edoop. Bitte beachten Sie die Hinweise im Hausaufgabenheft zu Beginn des Schuljahres und greifen Sie im akuten Fall darauf zurück.
Unterrichtspflicht
Gesetzlich besteht für Ihr Kind Schulpflicht. Das heißt alle Schülerinnen und Schüler müssen an allen Schultagen den Unterricht besuchen. Es ist Aufgabe der Schulleitung die Einhaltung der Schulpflicht zu überwachen und einzufordern. In Ausnahmefällen, wie besonderen familiären Anlässen kann eine Unterrichtsbefreiung beantragt werden, über deren Genehmigung die Schulleitung entscheidet. Eine Verlängerung der Ferien wegen billigeren Flügen oder Ähnlichem ist wegen der bestehenden Schulpflicht nicht gestattet. In jüngster Vergangenheit wurde in solchen Fällen immer öfter ein Bußgeld verhängt.
Versicherungsschutz
Ihr Schulkind ist über den KUVB (Kommunalunfallversicherungsverband) versichert.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen bei Unfällen:
auf dem Schulweg
Versicherungsschutz besteht von der Außenhaustüre der Wohnung bis zur Schule und zurück. Dabei ist der gewohnte Schulweg ohne unnötige Umwege oder Unterbrechungen (z.B. Besuche von Mitschülern, Verwandten, …) gemeint. Kleine Umwege aus Sicherheitsgründen sind sinnvoll, sollten aber mit dem Kind besprochen und regelmäßig benutzt werden.
in der Schule
Versicherungsschutz besteht bei allen schulischen Veranstaltungen innerhalb der Schulanlage wie stundenplanmäßiger Unterricht, Freistunden, Pausen, Wartezeiten zwischen Unterrichtsstunden oder auf Schulbusverbindung; während der Mittagsbetreuung, schulischen Nachmittagsbetreuung, sowie außerhalb der Schulanlage wie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen, auf Unterrichtswegen (z.B.: Schule – Sportplatz und zurück), bei Unterrichtsgängen, Wanderungen, etc.)
Suchen Sie nach einem Schulunfall einen Arzt auf, so müssen Sie dies bitte der Schule mitteilen. Die Schule muss dann eine Unfallmeldung mit Beschreibung des Hergangs und Art der Verletzung an den KUVB schicken.
Zusammenarbeit
Wir freuen uns über eine gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit und hoffen, dass Ihr Kind sich wohl bei uns fühlt.