Liebe Eltern,
mit dem Eintritt ihres Kindes in die Schule sind auch Sie selbst wieder ein bisschen "Schulanfänger". Daher bekommen Sie unser kleines "Schul-ABC" an die Hand, das wichtige Informationen rund um unsere Schule enthält.
Unser Schul-ABC
Anregungen
Wenn Sie im Laufe des Schuljahres Anregungen, Ideen oder auch Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes oder gegebenenfalls an die Schulleitung. Unser Briefkasten in der Aula steht dafür ebenso zur Verfügung. Es ist
uns wichtig, mit den Eltern regen Austausch zu haben, damit "alle an einem Strang ziehen" und ihr Kind bestmöglich gefördert werden kann.
Aufsicht
Ihr Kind ist während des stundenplanmäßigen Schulaufenthalts von Lehrkräften bzw. externen Kräften (im Ganztag) beaufsichtigt. Die Aufsicht beginnt um 7:30 Uhr in der Aula durch eingeteilte Lehrkräfte. Um 7:45 Uhr gehen die Kinder in ihr Klassenzimmer.
Dort übernimmt die Klassenleitung, bzw. die Lehrkraft, die die Klasse in der ersten Stunde unterrichtet die Aufsicht.
Bei schulischen Veranstaltungen, wie Wandertagen, Sportfesten, usw. sind ebenso die Lehrkräfte als Aufsichtspersonen zuständig, wobei hier gerne Eltern als Unterstützung willkommen sind, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Schule bzw. die Lehrkräfte werden sich bei Bedarf an Sie wenden.
Beratung
Um Sie in allen schulischen Fragen zu beraten, steht Ihnen das Grundschulteam zur Verfügung. Zunächst ist die Klassenlehrerin die erste Ansprechpartnerin. Sie kann Ihre Fragen und Probleme dann an weitere zuständige Personen weitergeben und Gespräche veranlassen.
Ausgebildete Beratungslehrerin an unserer Schule ist Frau Hannelore Roth.
Briefkasten
Am oberen Ende des Treppenaufgangs in der Aula ist ein Briefkasten angebracht. Er ist an unser Logo angepasst, dementsprechend herzförmig. Wenn Ihnen etwas am Herzen liegt, können Sie und Ihre Kinder diese Herzensangelegenheit vertraulich an uns herantragen. Wir freuen uns über Anregungen oder auch einmal über ein paar nette Worte.
Copyright
Die Arbeitsvorlagen für schriftliche Leistungsnachweise dürfen nicht kopiert und nicht in den sozialen Medien veröffentlicht bzw. weitergeleitet werden.
Datenschutz
Persönliche Daten Ihres Kindes werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben. Ihr Einverständnis bzw. Nicht-Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos in der Presse oder auf der Homepage, auf denen Ihr Kind abgebildet ist, haben wir bereits bei der Schuleinschreibung abgefragt.
edoop
„edoop“ ist unsere Plattform, mit der die Klassenlehrkräfte mit den Eltern ihrer Schülerinnen und Schüler einzeln oder auch als Gruppe über E-Mail kommunizieren können. Ebenso kann sich die Schulleitung mit allen Eltern, ob einzeln, in einer Gruppe oder auch insgesamt austauschen.
Das heißt, schulweite Beiträge, z.B. Elternbriefe der Schulleitung oder direkte Unterhaltungen der Lehrkräfte mit den Eltern ihrer jeweiligen Klasse sowie die Weiterleitung von Aufgaben und Arbeitsaufträgen für das Lernen zu Hause sind auf elektronischem Weg unkompliziert, schnell, papierlos und ohne Umwege möglich.
Wichtig dabei ist, dass das Postfach regelmäßig gesichtet wird!!!
Elternbeirat / Elternsprecher / Elternmitarbeit
Beim ersten Elternabend werden die Klassenelternsprecher / Klassenelternsprecherinnen und deren Stellvertreter / Stellvertreterinnen den einzelnen Klassen gewählt.
Im Einzelnen haben die Klassenelternsprecher und -sprecherinnen folgende Aufgaben:
den Kontakt zwischen den Lehrern der Klasse und den Eltern pflegen
die Vorschläge von Seiten der Eltern der Schule unterbreiten
den Eltern Gelegenheit zur Aussprache bieten
Der Elternbeirat wird unter allen Eltern der Schule im zweijährigen Rhythmus gewählt, falls sich eine ausreichende Anzahl an Kandidaten aufstellen lässt.
Die gewählten Personen werden zur ersten Elternbeiratssitzung von der Schule eingeladen. Bei dieser Sitzung werden der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Elternbeirats und eine Stellvertretung gewählt. Ebenso werden Kassenwart / Kassenwärterin und Schriftführer/in bestimmt.
Bis zur Neuwahl des Elternbeirats bleibt der Elternbeirat des vergangenen Schuljahres im Amt. Zu den weiteren Elternbeiratssitzungen lädt der/die Elternbeiratsvorsitzende ein.
Über den Termin und den Ablauf der Wahl werden Sie zeitnah informiert.
Der Elternbeirat und das Grundschulteam freuen sich immer über guten Kontakt zu allen Eltern sowie über Unterstützung bei verschiedenen Anlässen, Sportfest, Sponsorenlauf, Schulfruchtprogramm, ... .
Erziehungspartnerschaft mit Eltern
Es liegt uns am Herzen, dass im erzieherischen Handeln Eltern und Schule an einem Strang ziehen, dass offene Gespräche geführt werden können und den Eltern die Möglichkeit zu Mitarbeit und Mitverantwortung gegeben ist und diese wahrgenommen wird.
Hierzu noch ein Zitat aus dem bayerischen LehrplanPLUS für Grundschulen:
„Als Mitgestalter der Bildung ihres Kindes und als Experten für ihr Kind sind Eltern die wichtigsten Gesprächspartner – gute Elternkooperation und -beteiligung ist daher ein Kernthema für alle außerfamiliären Bildungsorte und gesetzliche Verpflichtung für Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Schulen.“
(LehrplanPLUS Grundschule - Lehrplan für die bayerische Grundschule 2014)
Fahrschüler
Die Kinder, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, haben Anspruch auf eine Busfahrkarte. Die genauen Grenzen sind von der Stadtverwaltung festgelegt. In den ersten Schulwochen, bis zu den Allerheiligenferien werden unsere Schulanfänger von Elternbuslotsen begleitet, sofern sich Eltern finden, die Zeit haben und die Bereitschaft aufbringen, dies zu übernehmen. Die Grundschulkinder steigen an den Bushaltestellen 1 und 4 in ihren Bus.
Schule und Verkehrswacht bedanken sich zu Weihnachten mit einem kleinen Geschenk.
Fotografieren in der Schule
Bitte beachten Sie hierzu zuverlässig die Informationen auf Seite 4 in diesem Heft.
Hausaufgaben
Die Hausaufgaben in den Ganztagsgruppen werden im Anschluss an das Mittagessen in der Schule erledigt. Betreuungspersonen dabei sind erfahrene externe Kräfte.
Wenn Ihr Kind noch sehr langsam arbeitet und nicht fertig wird, besprechen Sie bitte mit der Klassenlehrerin, wie mit unerledigten Aufgaben umgegangen werden soll.
Tägliches Lesen, auch zu Hause, sowie die Wiederholung des Stoffes zur Vorbereitung von Probearbeiten ist für alle dringend empfohlen!
Die Kinder der Regelklassen erledigen ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig zu Hause. Wichtig ist eine Kontrolle der Vollständigkeit durch Mama, Papa oder eine andere Bezugsperson.
Sollten Probleme bei den Hausaufgaben auftreten, bitte gleich an die Lehrkraft wenden!
Hausschuhe
Während der nassen, kalten Jahreszeit tragen die Kinder im Schulhaus Hausschuhe, um ein „Überhitzen“ der Füße in den Winterschuhen und übermäßiges Hereintragen von Nässe und Schmutz zu vermeiden. Die Hausschuhe werden ab Schulbeginn nach den Herbstferien bis zum Beginn der Osterferien gebraucht.
Hol- und Bringzone
Für Eltern, die Ihrem Kind den kompletten Schulweg noch nicht zutrauen, hat die Stadt Bad Brückenau bereits vor einigen Jahren eigens eine Hol- und Bringzone in der Buchwaldstraße eingerichtet. Beachten Sie hierzu bitte die Seite 7 hier im Hausaufgabenheft.
Bis dahin können Sie Ihr Kind begleiten und sich dort verabschieden, ob Sie nun mit dem Auto oder zu Fuß unterwegs sind. Bitte vermeiden Sie möglichst das "Elterntaxi"! Nur in Ausnahmefällen (z.B. Verletzung, Erkrankung) soll Ihr Kind bis zur Schule gefahren werden. Dies dient der Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler. Die Enge und Unübersichtlichkeit vor dem Gebäude führen bei hohem Verkehrsaufkommen und unvermeidbaren Rangiermanövern zu äußerst gefährlichen Situationen für unsere Grundschulkinder. Zwischen den Fahrzeugen sind diese oft nicht zu sehen.
An den Eingängen zum Schulhaus wurden Schilder angebracht, die Sie daran erinnern sollen, dass Ihr Kind ein Schulkind ist und den Weg in die Aula und das Klassenzimmer allein findet.
Homepage
Die Adresse unserer HP lautet: www.grundschule-brk.de. Hier finden Sie ebenso viel Wissenswertes über die Schule, den Elternbeirat und das aktuelle Schulleben sowie nützliche Informationen.
Informationsfluss
Wichtige Informationen der Schule werden durch Elternbriefe von der Schulleitung an Sie weitergeleitet. Auch auf der Homepage können Sie sich informieren. Besprechen Sie bitte mit der Klassenlehrkraft, wie der Informationsfluss innerhalb der Klasse geregelt wird (z.B. Notizen im Hausaufgabenheft).
Krankheitsfall
Wenn Ihr Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte die Schule vor 8:00 Uhr telefonisch. Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir eine Bescheinigung Ihres Arztes.
Kann Ihr Kind trotz der Erkrankung Hausaufgaben machen, können Sie z.B. ein Nachbarkind bitten, die Hausaufgaben mitzuteilen bzw. die benötigten Arbeitsblätter oder Hefte mitzubringen. Sie können diese aber auch selbst in der Schule abholen.
Ein dringendes Anliegen: Es kommt immer wieder einmal vor, dass Kinder sich irgendwo Kopfläuse einfangen. Über solche Fälle muss die Schulleitung unbedingt informiert werden. Das Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn der Arzt Lausfreiheit bestätig, da sonst eine unkontrollierte Verbreitung der Läuse die Folge wäre.
Über sonstige meldepflichtige Krankheiten wurden Sie mit der Aushändigung des vorgeschriebenen Formblattes informiert.
Leistungsbeurteilung
In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Probearbeiten geschrieben. In Form sogenannter Lernzielkontrollen wird ermittelt, inwieweit Ihr Kind den Stoff verstanden hat. Dies zeigt Ihnen und der Lehrkraft, wo noch Übungsbedarf besteht.
In der Jahrgangsstufe 2 wird in Probearbeiten der Leistungsstand des Schülers im ersten Halbjahr nur durch Bemerkungen beschrieben, im 2. Halbjahr jedoch benotet. Im Jahreszeugnis werden bei der Benotung die Leistungen des Schülers während des gesamten Schuljahres berücksichtigt. Bei der Bewertung kann die äußere Form mit berücksichtigt werden.
Es gibt klar geregelte, einheitliche Bewertungsrichtlinien, die sich an den amtlichen Vorgaben orientieren und die alle Lehrkräfte in pädagogischer Verantwortung anwenden.
Lernentwicklungsgespräch
im Schuljahr 2014/15 wurde das Zwischenzeugnis im ersten Jahrgang erstmals durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt. Zum Schuljahr 2015/16 wird dies, nach Abstimmung in der Lehrerkonferenz und im Elternbeirat auf die zweite Jahrgangsstufe erweitert. In einem verbindlichen Gespräch zwischen Lehrkraft, Eltern und Schüler/in werden Lernentwicklung und Leistungsstand gewürdigt. Eine gemeinsame Zielvereinbarung kann die Weiterentwicklung des Kindes in der Schule unterstützen.
Dies soll zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Grundschule und Elternhaus beitragen.
Wenn im Einzelfall Erziehungsberechtigte kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt.
Leitbild
Es gibt Vieles, was gelungenes Lernen und fruchtbares Schulleben bedingt. Faktoren, die uns besonders wichtig sind, hat die Schulfamilie zu einem Leitbild zusammengefügt und in der Aula ausgestellt. (siehe S. 9)
Offener Ganztag
Das Angebot des offenen Ganztags besteht jeweils von Montag bis Donnerstag bis
16:30 Uhr. Kinder können für zwei, drei oder vier Tage nach Wahl verbindlich für ein Schuljahr angemeldet werden. Die Abfrage zur Anmeldung erfolgt für jedes Schuljahr neu.
Der Pflichtunterricht findet ausschließlich am Vormittag statt. Der Nachmittag besteht aus Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitphasen sowie aus kreativen, musischen sportlichen, … Arbeitsgemeinschaften. Kooperationspartner ist hier das Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt.
Die Kosten für das Mittagessen betragen 4,93 €.
Pausenbrot / Pausengetränk
Es wäre schön, wenn Sie Ihrem Kind ein gesundes Pausenbrot in einer gut verschließbaren Pausenbox sowie ein gesundes Getränk in einer entsprechend geeigneten Flasche in die Schule mitgeben könnten. Es steht auch ein Trinkwasserspender in der Aula zur Verfügung. Eine Flasche muss Ihr Kind dabeihaben. Der Einfluss einer guten Ernährung auf das Konzentrations- und Lernverhalten ist nachgewiesen.
Regeln
Unsere Grundschule besitzt ein Logo mit der Aufschrift „Streit vermeiden – Freunde bleiben“. Logo und Aufschrift wurden vor einigen Jahren von unseren Kindern selbst entworfen, bzw. ausgewählt. Wir wollen damit zeigen, dass uns der konfliktfreie, friedliche Umgang miteinander sehr wichtig ist.
Es gibt einen „Schulvertrag“ mit Regeln, die zu Beginn des Schuljahres immer wieder mit den Kindern besprochen werden und im Laufe des Schuljahres regelmäßig wiederholt werden. Die Klassenlehrkräfte stellen in den ersten Wochen des Schuljahres im Unterricht die Inhalte des Schulvertrags und deren Sinn den Schulanfängern vor. Jeweils zum Beginn des Schuljahres oder in akuten Bedarfsfällen werden diese regel-mäßig wiederholt. Der Vertrag wird von allen Kindern der Klasse sowie von der Lehrkraft unterschrieben.
Im Anhang finden Sie eine Kopie dieser Regeln. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge oder sonstige Anregungen dazu haben, können Sie gerne auf uns zukommen.
Schulprogramm der EU und des Freistaats Bayern
Immer montags einer Schulwoche erhalten die Kinder zur ersten Pause kostenlos jeweils eine Portion Obst und Gemüse sowie Käsewürfel. Dies wird gesponsert von der EU und dem bayerischen Staat. Beauftragt mit der Lieferung von Obst und Gemüse ist der Fünf-Tage-Markt Porzelt, wobei möglichst regionale Produkte bevorzugt werden. Der Käse wird vom REWE-Markt Hauke geliefert. Die Organisation der mundgerechten Zubereitung übernehmen drei bis vier Elternhelfer. Für jeweils einen bestimmten Zeitabschnitt des laufenden Schuljahres wird eine bestimmte Klasse eingeteilt, deren Eltern sich untereinander absprechen, wer das Obst bzw. Gemüse und den Käse in der Schulküche entsprechend vorbereitet. Benötigte Utensilien hierfür sind in der Küche vorhanden. Die Lieferung erfolgt jeweils um 8:30 Uhr. Die Vorbereitung dauert etwa 45 bis 60 Minuten. Die Einteilung der jeweils zuständigen Klassen für die Vorbereitung ist dem Kalendarium in diesem Heft zu entnehmen. Die Eltern sprechen sich hierfür untereinander ab.
„Schulausfall wegen Gefahrenlage“
Konkrete Informationen zum Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsverhältnissen und sonstigen Gefahrenlagen entnehmen Sie bitte dem Text auf Seite in diesem Heft. Bitte beachten Sie die Hinweise bereits zu Beginn des Schuljahres und greifen Sie im akuten Fall darauf zurück.
Unterrichtspflicht
Gesetzlich besteht für Ihr Kind Schulpflicht. Das heißt alle Schülerinnen und Schüler müssen an allen Schultagen den Unterricht besuchen. Es ist Aufgabe der Schulleitung die Einhaltung der Schulpflicht zu überwachen und einzufordern. In Ausnahmefällen, wie besonderen familiären Anlässen kann eine Unterrichtsbefreiung beantragt werden, über deren Genehmigung die Schulleitung entscheidet. Eine Verlängerung der Ferien wegen billigeren Flügen oder Ähnlichem ist wegen der bestehenden Schulpflicht nicht gestattet. In jüngster Vergangenheit wurde in solchen Fällen immer öfter ein Bußgeld verhängt.
Versicherungsschutz
Ihr Schulkind ist über den KUVB (Kommunalunfallversicherungsverband) versichert.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen bei Unfällen:
a) | auf dem Schulweg Versicherungsschutz besteht von der Außenhaustüre der Wohnung bis zur Schule und zurück. Dabei ist der gewohnte Schulweg ohne unnötige Umwege oder Unterbrechungen (z.B. Besuche von Mitschülern, Verwandten, …) gemeint. Kleine Umwege aus Sicherheitsgründen sind sinnvoll, sollten aber mit dem Kind besprochen und regelmäßig benutzt werden. |
b) | in der Schule Versicherungsschutz besteht bei allen schulischen Veranstaltungen innerhalb der Schulanlage wie stundenplanmäßiger Unterricht, Freistunden, Pausen, Wartezeiten zwischen Unterrichtsstunden oder auf Schulbusverbindung; während der Mittagsbetreuung, schulischen Nachmittagsbetreuung, sowie außerhalb der Schulanlage wie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen, auf Unterrichtswegen (z.B.: Schule – Sportplatz und zurück), bei Unterrichtsgängen, Wanderungen, etc.)
Suchen Sie nach einem Schulunfall einen Arzt auf, so müssen Sie dies bitte der Schule mitteilen. Die Schule muss dann eine Unfallmeldung mit Beschreibung des Hergangs und Art der Verletzung an den KUVB schicken.
Zusammenarbeit Wir freuen uns über eine gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit und hoffen, dass Ihr Kind sich wohl bei uns fühlt!
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In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen und gut lernen können. Folgende Regeln helfen uns dabei:
1. Wir gehen höflich miteinander um, indem wir uns grüßen und die Worte „Danke“, „Bitte“ und
„Entschuldigung“ verwenden.
2. Wir nehmen Rücksicht,
wenn wir uns so bewegen und spielen, dass sich keiner weh tut. Auch Worte können verletzen.
Dies gilt auch für den Schulweg und den Schulbus.
3. Wir achten auf Pünktlichkeit, deshalb sind wir ab 7:45 Uhr im Klassenzimmer und stellen uns
mit dem Pausengong an.
4. Wir brauchen unsere Pause zum Erholen, deshalb nutzen wir die Aula als Ruhezone zum Entspannen.
Beim Spielen auf dem Pausenhof und dem Fußballplatz verhalten wir uns kameradschaftlich.
5. Wir erhalten in schwierigen Situationen Hilfe Pausenhelfern, Streitschlichtern und Pausenaufsichten.
6. Wir fühlen uns in einer gepflegten Schule wohl, deshalb halten wir die Toiletten sauber und werfen Abfall in die Mülleimer.
Wir erkennen diesen Vertrag mit unserer Unterschrift an. Deshalb bemühen wir uns, die Regeln immer einzuhalten.